Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts und die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte haben auf ihrer 84. Konferenz am 24. Mai 2022 in Kiel das Diskussionspapier "Digitalisierung nutzen! - Kieler Reformvorschläge für einen besseren Zugang zur Arbeitsgerichtsbarkeit" verabschiedet.

Die Digitalisierung eröffnet neue und einfache Möglichkeiten, Zugang zur Justiz zu erhalten. Dies soll für das arbeitsgerichtliche Verfahren genutzt werden. Das effizient ausgestaltete arbeitsgerichtliche Verfahren soll ohne Qualitätsverluste an neue Erfordernisse angepasst und modernisiert werden.

Erste Ansätze für eine Modernisierung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens sind,
• ein nutzerfreundliches Justizportal einzurichten, das u.a. eine digitale Klagerhebung ermöglicht, Video-Rechtsantragstellen vorsieht, ein echtes Online-Mahnverfahren eröffnet und die Teilnahme an einer Videoverhandlung ermöglicht,
• die Videoverhandlung als ergänzendes Verhandlungsangebot auszubauen,
• die technischen Möglichkeiten im Prozesskostenhilfeverfahren vor allem bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu nutzen,
• das arbeitsgerichtliche Verfahrensrecht anzupassen.

Wir wollen Digitalisierung nutzen!